Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Kundenlogin

Lexikon - Fondsgebundene Lebensversicherung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Fondsgebundene Lebensversicherung

Wenn Sie Ihr Geld in eine Fondsgebundene Lebensversicherung anlegen möchten, entscheiden Sie sich für ein Produkt, dass den Todesfall absichert und eine Kapitalanlage in Fonds anbietet.

Sie bauen also Eigenkapital auf und sichern gleichzeitig Ihre Familie ab. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen, die auf den Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person abgeschlossen werden.

Sie unterscheiden sich von der herkömmlichen Kapitallebensversicherungen dadurch, dass der Sparanteil nicht in den Deckungsstock der Versicherer eingezahlt wird. Stattdessen wird der Sparanteil in einen oder mehrere Fonds investiert.

Der Versicherungsnehmer kann selbst bestimmen, in welchen Fonds oder in welches Depots die Sparanteile fließen. In der Regel das Wechseln der Fonds während der Laufzeit kein Problem.

Den Zeitwert des Vertragsguthabens kann man tagesaktuell ermitteln, da keine stillen Reserven (wie bei der klassischen Lebensversicherung) gebildet werden.

Die Wertentwicklung ist natürlich von der Entwicklung der Fonds abhängig!

Steuerliche Regelungen:

  • Die Leistung, die mit dem Todesfall fällig wird, ist auf jeden Fall ertragssteuerfrei.
  • Damit die Kapitalerträge aus der Fondsgebundenen Lebensversicherung zur Hälfte steuerfrei sind, müssen Sie beachten:
    • dass die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt
    • und die Auszahlung erst nach dem 62. Geburtstag des Versicherungsnehmers beginnt
    Wenn diese Kriterien nicht zutreffen, werden die Kapitalerträge grundsätzlich voll besteuert.
  • Bei Auszahlung erfolgt ein Abzug von 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf die Hälfte der Kapitalerträge, der auf die individuell zu zahlende Steuer angerechnet werden kann.

Abkürzungen
Abrechnungsverband
Basisrente für Selbstständige
Fonds
Fondsgebundene Rentenversicherung
Lebensversicherung
Mindesttodesfallleistung
Neuerungen 2009

© Versicherungsbote.de